Beratungsangebote
Ein Beratungseinsatz nach §37 SGB XI ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Im Rahmen eines solchen Einsatz der Beratung zur Pflege, durch unseren Pflegedienst, werden qualifizierte Fachkräfte zu dem Pflegebedürftigen nach Hause geschickt.
- Beratungseinsätze zur Pflege nach §37.1 SGB XI
- Unterstützung und Beratung bei Anträgen und Leistungen
Gutachten
Ein Pflegegutachten ist eine umfassende Bewertung der individuellen Pflegebedürftigkeit einer Person. Es wird in der Regel von einem Gutachter der Pflegekasse erstellt, um den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person zu ermitteln.
- Begutachtung und Erstellung von Pflegegutachten
- Unterstützung, Beratung und Erstellung von Wiedersprüchen
Details zu unseren Beratungsangeboten
Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, die Selbstständigkeit und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu verbessern. Die Fachkräfte helfen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, die Pflege zu organisieren und geeignete Hilfsmittel und Unterstützungsangebote zu finden.
Während des Beratungseinsatz werden die Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt und gemeinsam Lösungen erarbeitet. So können beispielsweise Fragen zur Pflegeversicherung, zur Anpassung des Wohnraums oder zur Beantragung von Hilfsmitteln beantwortet werden.
Die Beratungseinsätze nach §37.1 SGB XI sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung und können dabei helfen, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Sie tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um möglichst lange ein selbst bestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen zu können.
Unser Pflegedienst führt Beratungen in Chemnitz und Umgebung für Sie durch. Kontaktieren Sie uns gern unter 0371 844 91 200 oder über unser Kontaktformular.
Datails zu unseren Pflegegutachten
Das Pflegegutachten beinhaltet eine umfassende Erhebung aller körperlichen, geistigen, psychischen und sozialen Einschränkungen, die der Pflegebedürftige aufweist. Dazu gehören beispielsweise Einschränkungen in der Mobilität, im Alltagsleben, in der Selbstversorgung, in der körperlichen Hygiene und in der Wahrnehmung.
Auf Basis dieser umfassenden Bewertung wird der Grad der Pflegebedürftigkeit nach den Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) ermittelt und in einen Pflegegrad eingestuft. Der Pflegegrad ist ein wichtiger Faktor für die Höhe der Leistungen, die die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt.
Das Pflegegutachten ist somit eine wichtige Grundlage für die Gewährung von Pflegeleistungen und eine bedarfsgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen. Es hilft den Betroffenen und ihren Angehörigen, die notwendigen Pflegemaßnahmen zu planen und die notwendige Unterstützung und Versorgung sicherzustellen.